Handelsbezeichnung:
Decis forte
Anwendungsnummer:
007418-00/00-006 |
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Status | Zulassung, bis December 31, 2024 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Kultur/Objekt | Kartoffel |
Stadium Kultur | Von 1. basaler Seitentrieb (> 5 cm) gebildet bis 70 % der max. art-/sortenspezifischen Knollenmasse erreicht |
Schadorganismus/Zweck | Kartoffelkäfer |
Anwendungszeitpunkt | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl Behandlungen | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwand | 0,05l/ha in 200 bis 400 l/ha
Wasser |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. : reduzierte Abstände: 75 % 20,90 % 10 NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. |
Auflagen | WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Wartezeiten | Freiland, Kartoffel : 7 Tage |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.