Handelsbezeichnung:
XenTari
Anwendungsnummer:
024426-00/06-001 |
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Status | Ausweitung auf geringfügige Verwendung, bis April 30, 2024 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Kultur/Objekt | Wurzel- und Knollengemüse |
Stadium Kultur | Ab 1. Laubblatt entfaltet |
Schadorganismus/Zweck | Freifressende Schmetterlingsraupen; ausgenommen: Eulenarten (Noctuidae) |
Stadium Schadorganismus | Von Larvenstadium L1 bis Larvenstadium L2 |
Anwendungszeitpunkt | nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf , ab Schlüpfen der ersten Larven |
Max. Zahl Behandlungen | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 Abstand: 5 bis 7 Tag(e) |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwand | 0,6kg/ha in 600 l/ha
Wasser |
Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Wartezeiten | Freiland, Wurzel- und Knollengemüse : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.