Handelsbezeichnung:
Bayer Garten Schädlingsfrei Lizetan AZ
Anwendungsnummer:
024436-67/00-038 |
|
Status | Zulassung, bis December 31, 2023 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Haus- und Kleingartenbereich; Freiland |
Anwenderkategorie | Nichtberuflich |
Kultur/Objekt | Flaschenkürbis, Gurke, Zucchini, Aubergine, Moschus-Kürbis, Garten-Kürbis, Tomate, Riesenkürbis (Mit genießbarer Schale) |
Schadorganismus/Zweck | Saugende Insekten, Beißende Insekten, blattminierende Insekten; ausgenommen: Wanzen |
Stadium Schadorganismus | Junglarven |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl Behandlungen | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwand | Pflanzengröße bis 50 cm 0,2ml/m² in 60 ml/m²
Wasser Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,25ml/m² in 80 ml/m² Wasser Pflanzengröße über 125 cm 0,3ml/m² in 100 ml/m² Wasser |
Weitere Erläuterungen | Anwendungstechnik: behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Auflagen | HE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". HS610: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS703: Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Wartezeiten | Freiland, Moschus-Kürbis : 3 Tage Freiland, Flaschenkürbis : 3 Tage Freiland, Aubergine : 3 Tage Freiland, Garten-Kürbis : 3 Tage Freiland, Tomate : 3 Tage Freiland, Riesenkürbis : 3 Tage Freiland, Zucchini : 3 Tage Freiland, Gurke : 3 Tage |
Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf das ganze Mittel beziehen, stehen dort.